10.01.2013
Kategorie: Interne Prozesse
Von: Claudia Hannappel

Unternehmensübergabe oder –nachfolge rechtzeitig planen!

Glaubt man der Statistik, gibt es eine enorm große Zahl von Unternehmern, die in diesen Jahren ihr Unternehmen übergeben. Das stellt sich in der Praxis als schwieriger Prozess dar, gilt es doch Vieles zu bedenken. Leider scheitern die Übergaben.


Bei der Unternehmensübergabe bzw. –nachfolge sollte man auf fachkundige Beratung zurückgreifen (Foto: pholidito/Fotolia).

Bei der Unternehmensübergabe bzw. –nachfolge sollte man auf fachkundige Beratung zurückgreifen (Foto: pholidito/Fotolia).


Es geht von »Der Alte hat mich reingelegt« bis »Hätte ich noch mal zu entscheiden, dann …«  Guter Rat ist im Allgemeinen teuer. Deshalb sollte man sich rechtzeitig über die bestehenden und nicht unerheblichen Förder- und Zuschussmöglichkeiten auf Landes- oder Bundesebene informieren.  Hier zwei Beispiele:

Auf Landesebene fördert die NBank in Niedersachsen einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen zur Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge bzw. -übergabe mit bis zu 400 Euro je Beratungstag.

Die Nachfolgeberatung soll helfen, Unternehmen reibungslos zu übergeben, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Um einen Anreiz zur Inanspruchnahme von konzeptioneller Beratung, begleitendem Coaching oder der Moderation der Veränderungsprozesse zu geben, wird ein Zuschuss zu den Kosten der Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge gewährt.
Die Beratung in Form einer gemeinsamen Prozessmoderation richtet sich als begleitendes Element bei einer Übergabe gleichermaßen an die abgebenden und übernehmenden Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine konzeptionelle, begleitende oder moderierende Beratung zur Planung und Durchführung seiner Unternehmensübergabe entstehen. Dazu gehören neben dem Beratungshonorar auch Auslagen und Reisekosten, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Die Ausgaben für eine Unternehmensbewertung sind förderfähig, soweit bereits eine Nachfolgeberatung nach dieser Richtlinie in Anspruch genommen wurde oder eine Unternehmensbewertung in eine Nachfolgeberatung integriert ist. Die Förderung der Unternehmensbewertung ist grundsätzlich nur einmal je Unternehmen möglich. Für das Beratungsvorhaben dürfen keine weiteren öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Der Berater muss für diese Maßnahme akkreditiert sein und vom Antragsteller aus der NBank-KfW-Beraterbörse gewählt werden.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, jedoch höchstens 25 Tagewerke. Ein Tagewerk beinhaltet 8 Stunden, die jedoch auf mehrere Kalendertage verteilt werden können.
Nach Abschluss der Nachfolgeberatung werden die Zuschussmittel auf einem Formblatt bei der NBank abgefordert. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Beratungsberichtes, der Rechnung des Beraters, des Zeitnachweises und des Zahlungsnachweises direkt an den Antragsteller.  

Wichtig: Anträge sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen!    

Auf Bundesebene können Sie einen Zuschuss (max. 1500 Euro) über die BAFA (ESF) für die Beratung zur Vorbereitung der Unternehmensübergabe erhalten.

Beraten werden kann das zu übergebende Unternehmen zu allen Fragen des Übergangs:

  • wer kann oder soll die Firma fortführen (Familie, Dritte)
  • wie wird die Belegschaft auf den Übergang vorbereitet
  • wie wird der Kundenstamm gehalten
  • welche Aspekte sind zu beachten (Arbeitsverträge, Pensionszusagen, Rechte/Eintragungen usw.)
  • wie wird der Nachfolger eingeführt und eingearbeitet
  • welche Übergangsregelungen sollen getroffen werden
  • wie wird der Abnabelungsprozess vollzogen.


Die Kaufpreisermittlung oder Fragen zur Altersabsicherung des Betriebsinhabers können hierbei ebenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden, dürfen aber nicht überwiegen.

Nicht gefördert werden können jedoch Beratungen für den Übernehmer, da damit erfahrungsgemäß eine Existenzgründungsberatung verbunden ist. Ebenfalls nicht als Nachfolgeberatung förderfähig sind Betriebsabspaltungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt pro Beratung für Antragsteller aus dem Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 %, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der Beratungskosten, höchstens jedoch 1500 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere Beratungen gefördert werden, die in sich abgeschlossen und thematisch eindeutig voneinander getrennt sind. Hierfür können Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3000 Euro ausgezahlt werden.

Der Antrag ist über das Online-Verfahren innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung zu stellen. Dem Antrag sind ein Exemplar des Beratungsberichts, die Rechnung Beraters, der Kontoauszug des Antragstellenden sowie bereits erhaltene »De-minimis«-Bescheinigungen elektronisch beizufügen. Der Antragsteller hat die Übereinstimmung der eingereichten Fassungen mit den Originalen im Antragsformular zu versichern und die entsprechenden Originale zu Prüfzwecken bis zum Jahr 2025 aufzubewahren.