Kategorie: Markt, Recht
Von: Martin Wendlandt
Emails an Kunden auch ohne deren Einwilligung
Das Bundesdatenschutzgesetz hat manchem Busreiseveranstalter in seiner Novelle von 2009 Kopfzerbrechen bereitet.
Es war fraglich, ob ohne Einwilligung des Kunden dessen Daten gespeichert werden und ob ihm ohne seine Einwilligung werbende Emails zugeschickt werden dürfen. Es gab und gibt Merkblätter und Vorträge zum Thema. Alles ging sehr streng und formal zu.
Die Landesdatenschutzbehörden haben nun klargestellt, dass personalisierte Email-Adressen von Bestandskunden ohne deren Einverständnis gespeichert werden dürfen. Auch die Verwendung für Werbung ist dann zulässig, wenn diese sich auf gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bezieht, wie der Kunde in der Vergangenheit erhalten hat.
Das ist eine wesentliche Erleichterung für alle Busreiseveranstalter die ihre Kunden auf besondere Reisen hinweisen wollen. Hurrah, mal eine gute Nachricht!
Sichern Sie diese Nachricht bitte beim Verbandsjuristen ab, damit Sie nicht doch noch einen Formfehler machen.