30.07.2013
Kategorie: Markt, Recht
Von: Martin Wendlandt

Emails an Kunden auch ohne deren Einwilligung

Das Bundesdatenschutzgesetz hat manchem Busreiseveranstalter in seiner Novelle von 2009 Kopfzerbrechen bereitet.


Grafik: grounder/Fotolia

Grafik: grounder/Fotolia


Es war fraglich, ob ohne Einwilligung des Kunden dessen Daten gespeichert werden und ob ihm ohne seine Einwilligung werbende Emails zugeschickt werden dürfen. Es gab und gibt Merkblätter und Vorträge zum Thema. Alles ging sehr streng und formal zu.

Die Landesdatenschutzbehörden haben nun klargestellt, dass personalisierte Email-Adressen von Bestandskunden ohne deren Einverständnis gespeichert werden dürfen. Auch die Verwendung für Werbung ist dann zulässig, wenn diese sich auf gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bezieht, wie der Kunde in der Vergangenheit erhalten hat.
Das ist eine wesentliche Erleichterung für alle Busreiseveranstalter die ihre Kunden auf besondere Reisen hinweisen wollen. Hurrah, mal eine gute Nachricht!

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