21.10.2013
Kategorie: Markt, Personal
Von: Martin Wendlandt

Mindestlohn – nicht unterschätzen

Noch sind die Koalitionsverhandlungen nicht abgeschlossen. Die Kernforderung der SPD ist jedoch ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das ist noch nicht im Detail verhandelt. Denkt man aber mal drüber nach, so kann es in Omnibusunternehmen ganz schön kritisch werden.


8,50 Euro Mindestlohn ist die Kernforderung der SPD bei Koalitionsgesprächen mit der Union (Foto: IESM/Pixelio)

8,50 Euro Mindestlohn ist die Kernforderung der SPD bei Koalitionsgesprächen mit der Union (Foto: IESM/Pixelio)


Es ist noch längst nicht klar, wie der Mindestlohn ermittelt wird. Werden sonstige Leistungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf den Lohn aufgeschlagen? Geht es um den Stundenlohn auf der Lohnabrechnung oder gilt auch ein rechnerischer Stundenlohn?

Nachdem sprichwörtlich Gefahr droht, kann man sich gar nicht früh genug mit dem Thema beschäftigen. Es gibt in der Praxis viele Arbeitnehmer, die den geforderten Mindestlohn bisher nicht erreichen.

Was ist z. B. mit dem Begleitpersonal für Behindertentransporte. Hier vergüten Auftraggeber teilweise nur 4 oder 5 Euro die Stunde. Die Unternehmer zahlen dementsprechend wenig. Muss der Unternehmer 8,50 Euro pro Stunde zahlen, werden sich die meisten Behindertenverkehre nicht mehr rechnen.

Was ist mit dem Putz- und Reinigungspersonal? In manchen Regionen wird der Mindestlohn nicht bezahlt.

Was ist mit pauschal bezahlten Fahrern mit »unendlicher Stundenzahl«? Spitz auf Stunden zurückgerechnet, werden 8,50 Euro öfter mal nicht erreicht.

Was ist mit weniger qualifizierten Büro- oder Hilfskräften? Wir sehen im Rahmen des Controllings immer wieder Arbeitnehmer mit z. B. 1400 Euro brutto.

Unser Rat: Weil oft Fristen beachtet werden, sollte man so bald als möglich prüfen, ob eine Mindestlohnregelung Geld kostet und wie viel. Es kann durchaus Leistungen geben, die sich nicht mehr rechnen. Vielleicht wird es nötig, bisherige Nebenleistungen auf den Stundenlohn umzurechnen.