29.10.2014
Kategorie: Personal
Von: Martin Wendlandt

Mindestlohn ab 2015 – Was nicht hinzugerechnet werden darf

Ähnliche Kontrollen wie auf einer Baustelle in Montabaur spielen sich regelmäßig bei Gebäudereinigern oder Pflegediensten ab. Das sind Branchen, die bereits Mindestlöhne vereinbart haben. Ab Januar 2015 werden die Kontrollen massiv ausgeweitet werden, denn dann gilt Mindestlohn für alle.


Foto: MW


Wer meint, in seinem Unternehmen könnte es kein Problem mit dem Mindestlohn geben, der sollte das hier anhängende neueste Rundschreiben des GVN lesen. Wenn die Fahrerlöhne deutlich über 8,50 Euro pro Stunde liegen, sind für diese Lohngruppe Probleme mit der Einhaltung nicht wahrscheinlich. Neben Fahrern werden aber noch andere Mitarbeiter beschäftigt. Mindestlohn berechnet sich nämlich nur nach dem Lohn für die Normalleistung. Nachtzuschläge oder Spesen z.B. werden nicht berücksichtigt. Fallstricke können unter anderem eventuell unbezahlte Arbeitsstunden sein. Problematisch kann es auch bei Pauschallohn werden.

Unser Rat: Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen die von Verbänden angeboten werden. Binden Sie Ihren Steuerberater mit ein. 

Interessierten Lesern lassen wir auf Anfrage gerne das Rundschreiben des GVN zukommen.

Die Remy & Kaufmann Steuerberatungsgesellschaft aus Ransbach-Baumbach stellte eine Mandanten-Information zum Mindestlohn zusammen. Diese können Sie hier herunterladen.