24.08.2015
Kategorie: Personal, Top-News
Von: Martin Wendlandt

Pensionsrückstellungen – mit Steuerberater besprechen

Einerseits ist es verlockend, Fremdkapital zu Zinssätzen zwischen einem und zwei Prozent aufzunehmen, um Fahrzeuge oder auch neue Immobilien zu finanzieren. Andererseits hat die Niedrigzinspolitik die sehr unangenehme Nebenwirkung, dass die Pensionsrückstellungen zu den vorgeschriebenen alten hohen Zinssätzen berechnet werden müssen.


© bschpic / Pixelio.de

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Um die zugesagten Pensionen bei niedrigen Zinssätzen steuerlich zu realisieren, müssen höhere Rückstellungen vorgenommen werden. Das Finanzministerium passt die Zinssätze aber allein deshalb nicht an, weil Steuerausfälle in Milliardenhöhe befürchtet werden. Es ist deshalb zynisch, wenn die Arbeitsministerin die Unternehmen auffordert, mehr für die Alterssicherung der Arbeitnehmer zu tun.

Nun wissen wir von unseren Lesern, dass Pensionsrückstellungen vor allem für die Geschäftsleitung, seltener für Mitarbeiter vereinbart wurden. Auch in diesen Fällen ist aber eine Regelung mit dem Steuerberater zu verabreden, weil ja durch die niedrigen Zinssätze die Rückstellungen in der Handelsbilanz erheblich steigen. Vor dem Gespräch mit dem Steuerberater kann man sich in die Problematik einlesen. Über Google findet man eine gute Ausarbeitung mit der Überschrift »Die Wirkung von niedrigen Zinsen auf die Pensionsrückstellungen«. Ein Thema, das fast alle mittelständischen Verkehrsunternehmen etwas angeht.