11.04.2012
Kategorie: Fuhrpark, Reiseverkehr
Von: Frank Schliffke

Frankreich: Angepasste Alkoholtester

Die IGP in Böblingen hat jetzt auf die neuen französischen Regeln abgestimmte Alkotester ins Lieferprogramm aufgenommen.



Die Einmalgeräte entsprechen den französischen Vorschriften und berücksichtigen insbesondere den Umstand, dass für Busfahrer in Frankreich eine gesonderte Promillegrenze von 0,2 gilt. Angeboten werden die Atem-Alkohol-Röhrchen entweder einzeln oder im Zweierpack. Die Genossenschaft weist darauf hin, dass die Lieferzeit derzeit etwa vier bis sechs Wochen beträgt.


Ab dem 1. Juli 2012 müssen in allen Fahrzeugen, die über französische Straßen fahren, unbenutzte Alkoholtester mitgeführt werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld in Höhe von elf Euro fällig, außerdem muss innerhalb von fünf Tagen ein ungenutztes Testgerät vorgewiesen werden. Andernfalls droht eine weitere Buße in Höhe von 90 Euro. Die Röhrchen kosten je nach Verpackungsgröße zwischen 4,30 Euro netto und 7,90 Euro netto.


Bei sachgemäßer Lagerung sollen die Röhrchen ab Herstellungsdatum 36 Monate haltbar sein. Ausgenommen von der Pflicht, solche Röhrchen mitzuführen, sind Fahrzeuge, die mit einer zugelassenen elektronischen Alkoholwegfahrsperre ausgerüstet sind. Solche fest eingebauten Alkoholsperren werden für Reisebusse in Frankreich ab 2015 Pflicht.