14.03.2013
Kategorie: Reiseverkehr, Linienverkehr, Sonstige News, Top-News
Von: Martin Wendlandt

Vorhaltekosten

Im Schadensfall muss der schuldige Unfallgegner die sogenannten Nutzungsausfallkosten abzüglich der an den Reparaturtagen eingesparten Betriebskosten bezahlen.



Nachdem Versicherer grundsätzlich über die Höhe der Nutzungsausfallkosten streiten, häufig Sachverständige beschäftigt werden müssen, ist es weit bequemer, sich mit der Erstattung der Vorhaltekosten zufrieden zu geben.

Man unterstellt, dass in Unternehmen eine gewisse Betriebsreserve vorhanden ist, die im Schadensfall zum Einsatz kommt. Deshalb ist die Erstattung von Vorhaltekosten im Schadensfall relativ unproblematisch. Die Landesverbände – allen voran der WBO – handeln seit Jahren mit Versicherern Sätze aus, die Verbandsmitglieder recht unproblematisch erhalten können. Die Sätze sind nicht wirklich hoch, insbesondere bei Reisebussen nicht.

Versicherer unterstellen für Reisebusse ein Minimum von 250 Einsatztagen, wie man den Schwacke-Formularen entnehmen kann. Welcher Reisebus kommt aber auf so stolze Werte? Wer mit den Sätzen nicht einverstanden ist, kann seine Vorhaltekosten selbst berechnen oder auch berechnen lassen. Schwacke berechnet dafür 59 Euro. Allerdings weist man darauf hin, dass Schwacke nicht für die Durchsetzbarkeit der berechneten Preise haftet. Klar, da geben sich die meisten Busunternehmer mit der guten WBO-Tabelle zufrieden und haben den Vorgang schnell vom Tisch. Die neueste WBO-Tabelle fügen wir unten an.

Vereinbarung mit Allianz (herunterladen)
Vereinbarung mit KRAVAG-Logistic und –Allgemeine, R+V Allgemeine, Condor Allgemeine (herunterladen)