12.06.2013
Kategorie: Fuhrpark, Personal, Top-News
Von: Frank Schliffke

OVN: Tipps zum Hochwasser

Der Omnibusverband Nord (OVN) hat ein Schreiben als »Hilfestellung« im Umgang mit den Hochwasserfolgen veröffentlicht.


OVN-Geschäftsführer Joachim Schack hat Tipps zum Umgang mit Hochwasser zusammengestellt, die Verbandsmitglieder im Detail informieren (Foto: OVN)

OVN-Geschäftsführer Joachim Schack hat Tipps zum Umgang mit Hochwasser zusammengestellt, die Verbandsmitglieder im Detail informieren (Foto: OVN)


Dieser Beitrag stammt aus unserer Schwesterveröffentlichung »Der Rote Renner - Wirtschaftsnachrichten für ÖPNV-Unternehmen«

Das Schreiben (PDF-Download) befasst sich mit den Folgen sowohl aus arbeitsrechtlicher als auch aus versicherungsrechtlicher Sicht. Naturgemäß sind die Hinweise allgemeinerer Natur, so dass Joachim Schack, Geschäftsführer des Omnibusverbandes Nord (OVN), dazu rät, die Einzelfälle rechtlich zu prüfen.


Es geht um die Frage, wer das Wegerisiko trägt (grundsätzlich der Arbeitnehmer) und das Risiko des Betriebsausfalls (der Arbeitgeber) ebenso wie um Freistellungen für Angehörige von Hilfsorganisationen, die Anordnung von Überstunden gegebenenfalls über die tägliche Höchstarbeitszeit hinaus und die Möglichkeit der Kurzarbeit.


Im versicherungsrechtlichen Teil warnt das Schreiben vor allem vor dem Verlust des Versicherungsschutzes, der droht, wenn beispielsweise Hochwasser-Warnschilder missachtet oder Busse in Gebieten abgestellt werden, für die Hochwasserwarnungen bestehen.