05.03.2018
Kategorie: Steuern, Top-News
Von: Martin Wendlandt

Margenabrechnungen nach EuGH-Urteil – nicht nur nachteilig!

Margenabrechnungen bei kleinen Busreiseveranstaltern sind anlässlich der von uns durchgeführten Unternehmensberatungen auch heute noch Diskussionspunkt. Obwohl es die Margenabrechnung schon seit Jahrzehnten gibt, dürfte die Zahl der Unternehmer, Steuerberater und selbst Finanzamtsprüfer, die sich mit dem Thema auskennt, kleiner sein als die Zahl derer, die sich nicht auskennt.


Foto: fototheobald / Fotolia.com

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Das kann deshalb nachteilig sein, weil mancher, der die Margenabrechnung falsch macht, vielleicht zu viel Mehrwertsteuer abführt. Allein die Berechnung der Eigenleistung des veranstaltenden Busunternehmens ist in allzu vielen Fällen schlicht falsch, nachteilig für das Unternehmen.

Nun gibt/gab es eine Reihe von Unternehmen, die von dem bisherigen Wahlrecht der Gesamtmargenabrechnung Gebrauch gemacht haben. Alle Umsätze, alle Reisevorleistungen wurden als Summe in das Formular eingetragen und die in der G+V ausgewiesenen Kosten des Fuhrparks als Eigenleistung angesetzt. Dass z.B. beim Ansatz der Eigenleistung nach G+V steuerliche Werte genommen werden, die mit dem tatsächlichen Wertverlust des Fuhrparks nicht immer was zu tun haben, zeigt das Problem auf. Bei Unternehmen, die neben der Busreiseveranstaltung auch Mietbus oder gar Linienverkehr betreiben, ist die Gesamtmargenabrechnung mit noch mehr Fallstricken versehen.

Die nun vom EuGH vorgeschriebene Einzelmargenabrechnung ist für manche aufwendiger, kann aber auch Vorteile mit sich bringen. Wer nämlich jede Reise einzeln abrechnen muss, wird nämlich erkennen, dass eine ganze Reihe von Reisen eine negative Marge hat. Und? Sind das dann rentable Reisen? Doch wohl eher nicht. Hier muss man zweimal hinsehen bzw. nachrechnen. Die Problematik des Ansatzes der Eigenleistung bleibt aber bestehen. Jedoch ist es mit dem Eintopf vorbei, was auch Vorteile haben kann.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Steuerberater und deren Mitarbeiter mit der Problematik beschäftigen. Die Gesamtmargenabrechnung war einfacher, schneller und im Detail nicht kompliziert. Die Einzelmargenabrechnung erfordert Detailwissen und Gehirnschmalz. Die Unternehmer sind aufgefordert, sich neu mit dem Thema zu beschäftigen, denn bei der Margenabrechnung wird die Mehrwertsteuer plötzlich zu einer Position, die Kostencharakter hat.