12.12.2018
Kategorie: Finanzen, Steuern, Top-News
Von: Martin Wendlandt

Von der GmbH zum Einzelunternehmen

Das ist ein seltener Weg. Der Regelfall wird umgekehrt sein, vom Einzelunternehmen zur GmbH. Der umwandelnde Unternehmer will die Haftung begrenzen, sein Privatvermögen schützen, andere Personen beteiligen oder z.B. eine Pensionszusage aufbauen.


Foto: magele-picture / Fotolia.com

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Die GmbH hat schließlich auch Vorteile und Nachteile. Diese Nachteile sind es, die manchmal Unternehmer den Weg zum Einzelunternehmen beschreiten lassen. Mancher fürchtet z.B. die Veröffentlichungspflicht der Bilanzen im Unternehmensregister oder auch die strengere Beobachtung und Prüfung der Zahlen durch das Finanzamt, schließlich sind GmbHs juristische Personen. Bei entsprechender Größe, Erfüllung von zwei der drei Kriterien, ist außerdem das Wirtschaftsprüfertestat vorgeschrieben.

»Wozu brauche ich eine GmbH, wenn ich als Geschäftsführer die Kreditverträge unterschreibe und dabei noch durch eine zweite Unterschrift in die Haftung muss?« Wenn das so ist, es ohne die zweite Unterschrift kein Geld gibt, ist die GmbH zumindest den Kreditgebern gegenüber unnötig. Die anderen Nachteile, wie Veröffentlichungspflicht, Wegfall Gewerbesteuerfreibeträge, haben auch Gewicht. Jedoch sollte keiner allzu schnell auf die beschränkte Haftung der GmbH verzichten, denn Haftungsfälle können, gerade in Verkehrsunternehmen, schneller eintreten, als man sich jung und gesund vorstellen kann.

Es gibt allerdings auch rechnerische Gründe, eine GmbH aufzulösen. Das kann dann der Fall sein, wenn die GmbH Verlustverträge hat, die nach Umwandlung der Einzelunternehmer geltend machen kann. Ebenfalls können die in der GmbH aufgebauten stillen Reserven steuerlich vorteilhaft nach Halbeinkünfteverfahren aufgedeckt werden. Es gibt also durchaus Gründe, den Weg in die Vollhaftung zu gehen. Diese sollten mit einem sehr erfahrenen, am besten spezialisierten Steuerberater, besprochen werden.