07.05.2020
Kategorie: Finanzen, Top-News
Von: Hagen Wendlandt

Mit KfW-Krediten durch die Krise – vielleicht!

Für sehr viele Mittelständler bringt der Lockdown einen großen Liquiditätsbedarf mit sich. Wie ohne Einnahmen zurechtkommen, wie die laufenden Kosten decken? In den Medien erfährt man einiges zu Unterstützungsmaßnahmen, so auch zu den KfW-Krediten.


Die »ergänzenden Angaben zum Kreditantrag« enthalten Restriktionen, welche nicht einfach überlesen werden dürfen. (Symbolgrafik: Mohamed Hassan / Pixabay.com)

Die »ergänzenden Angaben zum Kreditantrag« enthalten Restriktionen, welche nicht einfach überlesen werden dürfen. (Symbolgrafik: Mohamed Hassan / Pixabay.com)


Die Grundparameter des KfW-Schnellkredits sind eigentlich leicht verständlich. Ab 10 Mitarbeitern kann man 500.000 € und ab 50 Mitarbeitern 800.000 € beantragen. Etwas mehr ins Detail muss der Betrachter bei der vorgegebenen Gewichtung von Voll- und Teilzeitkräften steigen. Aber auch die Tatsache, dass bspw. Aushilfen zu 30% gezählt werden, erfordert keine großen Rechenkünste. Es gibt sogar ein Online- Formular in welchem der Unternehmer seinen Kreditanspruch errechnen kann.

Weitere gleich zu Anfang der KfW Internetseite unter »das Wichtigste« hervorgehobene Eckpunkte sind 100% Risikoübernahme (dann allerdings 3% Zinsen), 10 Jahre Rückzahlung und 2 Jahre Tilgungspause. Einzige in der Zusammenfassung erwähnte Voraussetzung ist: Entweder in 2019 oder im Mittel 2017 bis 2019 wurde ein Gewinn erzielt.

Der große Paukenschlag steht aber in den »ergänzenden Angaben zum Kreditantrag« auf Seite 3 ganz unten. Jeder Unternehmer, der den Kredit will, muss diese Angaben unterschreiben. Die § 264 Strafgesetzbuch und § 2 Subventionsgesetz stehen auch in den Bedingungen. Die ergänzenden Angaben lesen sich aus Unternehmersicht zu Anfang in etwa so: Die Hälfte des Stammkapitals wegen Verlusten aufgebraucht … »nein das haben wir nicht«, einen Insolvenzantrag gestellt … »haben wir auch nicht«, eine andere Rettungsbeihilfe noch nicht zurückbezahlt … »so etwas ist bei uns ja noch nicht untergekommen«.

Nun könnte der krisengebeutelte Unternehmer, dem plakativ Hilfe versprochen wurde, etwas beruhigter an die Sache gehen. Ist doch klar, dass der Staat nicht Heerscharen von Mittelständlern mit vielen Tausend Mitarbeitern insolvent gehen lässt. Aber wie schaut es mit den Versprechungen von Spitzenpolitikern aus, wenn man zu lesen bekommt, dass der Verschuldungsgrad nicht größer als 7,5 sein darf. Darüber hinaus muss der Zinsdeckungsgrad des EBITDA unter 1,0% sein.

Man muss nicht unbedingt ausgebildeter Kaufmann sein, um zu verstehen, dass das Fremdkapital nur 7,5-mal so groß sein darf, wie das Eigenkapital. Bei einer in Deutschland klassischerweise hohen Fremdfinanzierung und Stammkapitaleinlagen von bspw. 25.000 € oder 50.000 € ist es beinahe unüblich Eigenkapital im Unternehmen aufzubauen. Wo soll es demnach hinführen, wenn Busunternehmen mit ihren hohen Investitionsvolumen regelmäßig über der Kennzahl von 7,5 sind? Gerade die Unternehmer, welche in den letzten Jahren in Wachstum und ordentlich vergütete Mitarbeiter investiert haben, fallen jetzt hinten runter.

Ähnlich verhält es sich mit dem anhand des »EBITDA errechneten Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0«. Was beim Lesen schnell mal so hingenommen wird, entpuppt sich als zweiter Fallstrick. Es handelt sich vereinfacht gesagt um den prozentualen Anteil der Zinsen am Geldzufluss. Wer also fremdfinanziert und möglicherweise nicht gerade die niedrigsten Zinssätze hat, darf den Kredit demnach auch nicht beantragen. Bei einem Geldzufluss von 700.000 € müssen die Zinsen unter 7.000 € sein, was bei einer Restschuld von 583.000 € und 1,2% Zinsen der Fall wäre.

Somit wird ziemlich schnell klar, dass diese Restriktionen hochbrisant sind und alle kreditanfragenden Unternehmer angehen. Es gibt eine Vielzahl ausgesprochen rentabler Busunternehmen, welche diese Bedingungen bei weitem nicht erfüllen.

Unser Rat: Unterschreiben Sie das Merkblatt nicht einfach so. Sichern Sie sich durch eine detaillierte Liquiditätsplanung ab. Allzu schnell kann es dazu kommen, dass die Bank trotz des »Angebots« der KfW Sicherheiten von Ihnen verlangt. Auch Kredite unterliegen dem Beihilferecht und können eines Tages zurückgefordert werden.