12.03.2021
Kategorie: Linienverkehr, Recht, Top-News
Von: Hagen Wendlandt

Einheitliche Europäische Eigenerklärung – was ist das?

Dass derzeit so viele Unternehmen an Ausschreibungen zur Vergabe von Linienverkehren mitmachen, hat im Wesentlichen drei Gründe. Erstens sieht das EU-Vergaberecht vor, dass mehr ausgeschrieben wird als früher. Zweitens zwingen weggebrochene Geschäftsgrundlagen (bspw. während der Krise verbotene Reisen) Unternehmen dazu, sich neue Aufträge zu suchen. Drittens ist eine große Zahl an »eigenen Linien« in Form einer Entbindung zurückgegeben worden, sodass bis zum Ende der Konzessionslaufzeit neu ausgeschrieben wird.


Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Screenshot: https://eee.evergabe-online.de/espd/)

Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Screenshot: https://eee.evergabe-online.de/espd/)


Für die Teilnahme an Ausschreibungen wird regelmäßig eine Vielzahl an Unterlagen benötigt. Angefangen beim Handelsregisterauszug, über Nachweise zu bereits gesammelten Erfahrungen im Linienverkehr und einzusetzenden Fahrzeugen bis hin zu Nachweisen zur ausreichenden Kapitalausstattung. Beim Ausfüllen von Formularen und dem Beibringen von Unterlagen schlummern verschiedenste Fehlerquellen. Kleinste formale Mängel müssen nicht unbedingt, aber können, zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.

Um die seitens des Aufgabenträgers durchzuführende Prüfung der Unterlagen zu vereinfachen, wird in Ausschreibungen zunehmend eine »Eigenerklärung« verlangt. Der Teilnehmer unterschreibt, dass er die Kriterien erfüllt, legt außer der Eigenbestätigung möglicherweise lediglich den Handelsregisterauszug bei und ist bereits fertig. Nur von dem Bieter, dem nach Auswertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, werden im zweiten Schritt die kompletten Unterlagen verlangt.

Sie wären nicht der erste Unternehmer, der bei der Vervollständigung des Angebots ins Schwitzen kommt. Oftmals dauert es, bis alles vom Registergericht, der Bank oder dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden kann. Umso besser ist es, wenn Sie die »Einheitliche Europäische Eigenerklärung« bereits ausgefüllt in der Schublade liegen haben. Damit können Sie den Ablauf erheblich beschleunigen und haben mehr Zeit, sich mit der Kalkulation auseinanderzusetzen.

Im Leitfaden zur Eigenerklärung steht: »Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein elektronisches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen (= Wirtschaftsteilnehmern) über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.« Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die EEE als vorläufigen Beleg zu akzeptieren. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass der Auftraggeber die EEE als Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb macht. Zielsetzung ist es, den Aufwand für die Unternehmen bei der Sammlung von Nachweisen zu verringern.

Nur der erfolgreiche Bieter muss dann die erforderlichen Belege dafür bringen, dass es keine Ausschlussgründe gibt. Bei gebührenfreien Datenbanken (bspw. dem Gewerbezentralregister oder der Teilnahme an einer PQ-Datenbank*) braucht das Unternehmen gemäß dem Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums keinen weiteren Nachweis einreichen. Auch wenn die ausschreibende Behörde die Unterlagen bereits vorliegen hat, ist lt. dem Leitfaden kein weiterer Nachweis zu erbringen. Der Leitfaden ist unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html abrufbar. Unsere Angaben in diesem Artikel verstehen sich unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Unser Rat: Vereinfachen Sie die Teilnahme an Ausschreibungen durch das Ausfüllen des Formulars zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://eee.evergabe-online.de/espd/). Außerdem könnte eine Präqualifikation Sinn machen, um die Unterlagen einfacher beibringen zu können. Es ist empfehlenswert einen Fachanwalt aus dem Vergaberecht drüberschauen zu lassen. Wenn alles fertig ausgefüllt ist, dürfte einer einfachen Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben nichts mehr im Wege stehen.

(*) PQ steht für Präqualifikation. Im amtlichen Verzeichnis sind Unternehmen gelistet, die präqualifiziert sind. Hierdurch sollen Unternehmen Zeit und Geld sparen.