22.02.2023
Kategorie: Markt, Top-News
Von: Hagen Wendlandt

Aktueller Stand bei Energiepreisen »Strom und Gas«

Binnen weniger Wochen hat sich die Lage bei den Energiepreisen wieder deutlich verändert. Von daher ist es erneut an der Zeit, Handlungsempfehlungen zum Vertragsabschluss zu geben. Beim Bezug von Erdgas sind die Preise derzeit noch stark von der staatlichen Zusage zur Preisobergrenze von 12 Cent / kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs (vorläufige Basis Abschlagszahlung September 2022) beeinflusst.


Symbolfoto: Nicole Köhler / Pixabay

Symbolfoto: Nicole Köhler / Pixabay


Es vermag angesichts staatlicher Hilfen nicht zu wundern, dass die 12 Cent / kWh eine magische Untergrenze am Markt darstellen. Zwischenzeitlich sind die Erdgaspreise am TTF (Title Transfer Facility, virtueller Gashandelspunkt in den Niederlanden) jedoch für das 2. Quartal 2023 auf 5,3 Cent / kWh, 5,4 Cent / kWh für das 3. Quartal und 6,0 Cent für das 4. Quartal gesunken. Der Preisverfall ist sagenhaft, zumal für die Jahre 2024 5,9 Cent / kWh, 2025 4,9 Cent / kWh, 2026 3,6 Cent / kWh und 2027 3,3 Cent / kWh gelten. Die Höchstpreise von bis zu 20 Cent / kWh sind damit in weiter Ferne.

Strom im Base CAL 24 (gleichmäßige Lieferung im Jahr 2024) war am 7.12.2022 noch bei 29 Cent / kWh. Am 16.2.2023 waren es nur noch 16 Cent / kWh für die reine Energie. Hier hat der Marktpreis allerdings sein altes Preisniveau von um die 5 Cent / kWh noch nicht wiedergefunden. Auch die Spotmarktpreise sind stark gesunken. Teils kostet der Strom nachts oder samstagnachmittags weniger als 1 Cent / kWh.

Unser Rat:
Beim Gas sollten Sie sich derzeit nicht auf einen Jahresvertrag einlassen. Suchen Sie besser einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsoption. Diese werden zwischenzeitlich zu üblichen Marktpreisen angeboten. Auch kann es lohnen, sich jetzt schon um Festpreise für zukünftige Jahre zu bemühen (siehe stark sinkende Terminpreise). Auch beim Strombezug dürfte es sinnvoll sein, in jeder Hinsicht flexibel zu bleiben. Das bedeutet erstens wie beim Gas eine monatliche Kündigungsfrist. Zweitens sollten Sie sich über den Abschluss eines Spotmarkt-Produkts (Day Ahead) informieren. Hierbei kriegen Sie den jeweils geltenden »Preis pro Stunde« auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet. In Kombination mit der Möglichkeit zur Fixierung von Tranchen ist dieses Produkt der aktuellen Zeit angemessen. Sie fixieren dann bspw. an einem Tag des Jahres 2023 zehn Prozent der Menge (Preisfixierung) des Jahres 2024. Für Unterstützung beim Thema, sprechen Sie uns bitte an.