16.11.2020
Kategorie: Personal
Von: Hagen Wendlandt

EU-Führerschein – 185-Tage-Regelung

Im EU-Ausland den Busführerschein zu machen ist erstens kostengünstiger und zweitens dauert es je nach zuvor erworbenen Fahrerlaubnissen lediglich 4-8 Wochen bis zur Prüfung.


Bei im EU-Ausland erworbenen Führerscheinen ist die 185-Tage-Regelung zu beachten. (Symbolfoto: Andreas Breitling / Pixabay.com)

Bei im EU-Ausland erworbenen Führerscheinen ist die 185-Tage-Regelung zu beachten. (Symbolfoto: Andreas Breitling / Pixabay.com)


Allzu naheliegend, dass EU-Ausländer, welche in Deutschland leben und arbeiten, zurück in die Heimat gehen, um den in der gesamten EU gültigen Führerschein zu erwerben.

Wer aber glaubt, dass diese Vorgehensweise deutschen Verwaltungsbehörden gefällt, irrt. Das Wohnortsprinzip wird geltend gemacht, welches besagt, der Prüfling müsse seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage vor Ort gehabt haben. In der Argumentation von Sachbearbeitern spielt es keine Rolle, ob der Führerschein im eigenen Heimatland bestanden wurde. Es wird nach Beweisen gefragt, bspw. Bustickets, Arbeits- oder Mietverträgen. Ein Zweitwohnsitz, wie auch der Eintrag der Adresse im Ausweis, reichen nicht aus.

Es stellt sich die Frage nach der Beweispflicht. Schließlich wird von Deutschland aus beurteilt, der Führerschein sei unrechtmäßigerweise ausgestellt worden. In einem konkreten Fall hätte Rumänien die 185-Tage-Regel bei Erteilung des Führerscheins überprüfen müssen. Nun könnte die deutsche Verwaltung ein zumeist in Englisch verfasstes Schreiben an die ausländische Behörde schicken. Sinngemäß wird darin gefragt: Haben Sie einen Fehler gemacht, ja, nein oder keine Ahnung? Hier wird sich das andere EU-Mitgliedsland möglicherweise keine Blöße geben und »keine Ahnung« ankreuzen.

Soweit kommt es aber im Normalfall gar nicht, da manche deutsche Kreisverwaltung sagt: »Dann klagen Sie doch vor dem Verwaltungsgericht«. Vorm Rechtsweg werden viele Betroffene zurückschrecken. Bestätigt von einem Fachanwalt fahren hunderte von EU-Ausländern in Deutschland faktisch unwissend »ohne Führerschein«. Auch einzelne Handelskammern warnen vor dieser Problematik. Der Inhaber des regulär im EU-Ausland erworbenen Führerscheins macht sich strafbar, wenn er fährt und das Wohnortsprinzip nicht greift. Kommt es zum Verkehrsunfall, sind große Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert.

Die meisten Urteile der Verwaltungsgerichte fallen übrigens zugunsten des Führerscheininhabers aus. Das hilft aber nichts, solange ein Teil deutscher Sachbearbeiter behauptet, die Beweispflicht liege nicht bei ihnen. Das alles klingt unglaublich, zumal das Wohnortsprinzip sogar innerhalb Deutschlands angewendet werden kann.

Unser Rat: Prüfen Sie, ob Ihre ausländischen Busfahrer das Wohnortsprinzip eingehalten haben. Wenn nicht, ist guter Rat teuer, da ein kompletter deutscher Führerschein unter Umständen nachzuholen ist. Sicherer ist der Weg »alles neu« aber in jedem Fall, denn die Fahrerlaubnis-Verordnung besagt, dass alle Führerscheine, die an einem Ort erworben wurden, an welchem man sich nicht 185 Tage am Stück aufgehalten hat, ungültig sind.