07.05.2024
Kategorie: Personal, Top-News
Von: Hagen Wendlandt

Einsatz behinderter Mitarbeiter im Busunternehmen

Nach §154 des Sozialgesetzbuchs IX ist ab 20 Mitarbeitern ein Schwerbehinderter zu beschäftigen. Ab Fälligkeitsdatum 31.03.2025 steigt die Ausgleichsabgabe bei Beschäftigung von 20 bis 40 Mitarbeitern, wovon »null schwerbehindert sind«, von monatlich 140 € auf 210 €. (1) Bei der Ermittlung der Anzahl von »schwerbehinderten Mitarbeitern« können sogenannte »Gleichstellungsanträge« mit einfließen. Diese Gleichstellung ist für Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 möglich. (2) Dann werden die »gleichgestellten Mitarbeiter« als Bestandteil der Schwerbehinderten mitgezählt.


Es ist bspw. im Sitzen ohne weiteres möglich, eine Busleuchte auszutauschen. (Foto: Schomaker Reisen GmbH & Co. KG)

Es ist bspw. im Sitzen ohne weiteres möglich, eine Busleuchte auszutauschen. (Foto: Schomaker Reisen GmbH & Co. KG)


Losgelöst von der Verpflichtung zur Leistung der Ausgleichsabgabe und erschwerten Kündigungsbedingungen (Freigabe von Kündigungen durch das Integrationsamt), hat jeder Mensch eine Chance verdient. Der allgemeine Personalmangel hilft behinderten Menschen dabei, einen Arbeitsplatz zu finden. Schließlich ist es ohnehin für den Arbeitgeber sehr schwer, überhaupt jemanden für die Arbeitsplätze als Fahrer, Werkstattmitarbeiter, Begleitperson, … zu finden. Auch allgemein hohe Krankenstände sprechen dafür, behinderte Menschen anzustellen. Ohnehin ist niemandem gedient, wenn jeder gewerbliche Mitarbeiter bei fünf Werktagen im Schnitt pro Woche einen Tag fehlt. (3)

In letzter Zeit berichten private Busunternehmer zunehmend vom Einsatz behinderter Menschen. Sie werden als Busfahrer, Kleinbusfahrer oder als Werkstattmitarbeiter eingesetzt. Tatsächlich merkt man manchen Personen ihre Behinderung gar nicht direkt an. Aber auch in offensichtlichen Fällen (bspw. Rollstuhl) sollte an alle Möglichkeiten gedacht werden. In einer uns bekannten Werkstatt ist ein Rollstuhlfahrer beschäftigt. Das funktioniert nach Bericht des Werkstattleiters überraschend gut. Es ist bspw. im Sitzen ohne weiteres möglich, eine Busleuchte auszutauschen. Außerdem haben in einem weiteren Busunternehmen zwei von 15 Linienbusfahrern eine Behinderung.

Neben der Einsparung von »Ausgleichsabgaben« (siehe 1. Absatz) als finanziell positiver Effekt der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, werden für deren Einstellung diverse Fördergelder gewährt. Es gibt bspw. Eingliederungszuschüsse (bis zu 70% des Arbeitsentgelts für zwölf Monate, für die weiteren zwölf Monate abzüglich 10%), Ausbildungszuschüsse (bis max. 80% der Ausbildungsvergütung), Prämien für die Ausbildung, Arbeitsassistenz (bspw. Sehhilfen), Erstattung von Investitionskosten (Herrichtung des Arbeitsplatzes). (4)

Unser Rat: Sie sollten sich dem Einsatz von Menschen mit Behinderungen nicht verschließen. Nicht ohne Grund erstellen Behindertenwerkstätten hochqualitative Produkte. Auch muss daran gedacht werden, dass manche Menschen zwar einerseits etwas nicht können, dafür aber andererseits umso bessere Fähigkeiten in den übrigen Bereichen des Lebens herausbilden. Umfassende Förderungen und die bei Nichterfüllung der gesetzlich vorgegebenen Schwerbehindertenquote fällige Ausgleichsabgabe bilden weitere Anreize zur Einstellung von Personen mit Behinderungsgrad. Zudem gibt es heutzutage technische Möglichkeiten (bspw. Diktiersysteme), an die man früher nicht im Traum gedacht hätte.

(1)    https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/verstehen/was-ist-die-ausgleichsabgabe/
(2)    https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung
(3)    In öffentlichen Unternehmen und bei körperlich anstrengenden Arbeiten in der Privatwirtschaft gehen die Krankenstände in Richtung 20%. Wie hoch ist die Quote in Ihrem Unternehmen pro Beschäftigungsart?
(4)    https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013802.pdf