Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nimmt Fahrt auf
Bereits seit März 2020 gilt in Deutschland das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Demnach können Busfahrer aus anderen Ländern, auch außerhalb der EU, leichter und schneller eingesetzt werden. Nach §24a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) kann die Zustimmung »Ausländerinnen und Ausländern für eine inländische Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen erteilt werden«.(1)
Wenn die Bundesagentur für Arbeit demnach zugestimmt hat, ist der Weg für Busfahrer mit EU- oder EWR-Fahrerlaubnis frei. Fahrer ohne die erforderliche Qualifikation sollen zunächst mit anderen Tätigkeiten (bspw. in der Werkstatt) beschäftigt werden.(2) Ausländische Fahrerlaubnisse müssen innerhalb von sechs Monaten umgeschrieben werden. Bei Ländern, die nicht in der Anlage »11 Fahrerlaubnisverordnung« stehen, ist die Fahrprüfung neu zu absolvieren.(3)
Zwar steht das bei der Bevölkerungszahl geradezu explodierende Indien nicht in der Anlage 11, jedoch berichten binnen einer Woche gleich zwei Verkehrsunternehmer von ihren neuen Busfahrern aus dem Land am Ganges. Mit Unterstützung durch Personalagenturen wird der EU-Führerschein bspw. auf Malta gemacht. Inwiefern es Probleme mit dem Wohnortprinzip (4) und weiteren Hindernissen geben mag, sei einmal dahingestellt. Jedenfalls ist die Fahrernot derart hoch, dass Sie bei der Fahrersuche auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren mit in die Waagschale werfen sollten.
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__24a.html
(2) https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/arbeitsmarktzulassung/berufskraftfahrer
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html
(4) Im November 2020 wurde im Grünen Renner von Problemen bei der Anerkennung von EU-Führerscheinen berichtet. https://bus.gruener-renner.de/news-detail/datum/2020/11/16/eu-fuehrerschein-185-tage-regelung.html