Buswerbung ansprechend gestalten

   
Für klassische Werbung werden auch in Zeiten der Digitalisierung erhebliche Summen ausgegeben. Manchmal denkt der Betrachter beim ersten Blick »war bestimmt teuer, das zu entwerfen« oder »da waren Profis am Werk«. Tatsächlich ist es wichtig, Werbemaßnahmen ansprechend zu entwickeln und in den jeweiligen Kontext des Busunternehmens einzubinden. Auf dem dargestellten Foto passt bspw. die Farbe Blau aus dem Firmenlogo des werbenden Unternehmens mit der durch den Aufgabenträger vorgegebenen Farbgebung zusammen. Man sollte sich derweil fragen, ob die Zielgruppe richtig angesprochen wird. Man kann sich kaum vorstellen, dass alle geeigneten Auszubildenden so aussehen wie auf unserem Bild.

Unser Rat: Sofern es laut Verkehrsvertrag erlaubt ist, sollte Buswerbung zwecks Erzielung von Erlösen mit Nachdruck vermarktet werden. Mitunter sieht man auf gebrauchten Bussen Werbung vom Vorgänger aus einer anderen Region. So etwas sollte schnell entfernt oder überklebt werden. Auch ist es wichtig, die Werbung in die eigenen Gegebenheiten (Farbe, angesprochene Personengruppe, …) einzubetten. Wenn eine Buswerbung wirklich gut ist, hilft das dem Werbenden und dem Busunternehmen weiter. (Artikel/Foto: Hagen Wendlandt)

27.09.2024

Unterwegs»reparatur«

Eine kleine Reparatur war es in diesem konkreten Fall nicht, aber vielleicht lassen sich kleinere Probleme unterwegs durch Werkstattmitarbeiter lösen. (Foto: Hagen Wendlandt)

Auch wenn der Bus weiter weg vom Betriebshof liegenbleibt, sollte erstmal geprüft werden, ob ein eigener Werkstattmitarbeiter hinfahren kann. So weit wie auf dem Foto, bei dem ein Großkonzern den Abschleppdienst benötigte, muss es nicht immer kommen.

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Kat: Fuhrpark, Top-News
13.08.2024

Graffiti optimal beseitigen

Je nach Stelle, Farben und inhaltlichem Ausdruck des Graffitis muss es schnell entfernt werden. (Foto: Hagen Wendlandt)

Man stelle sich einmal vor, der geheimnisvolle Künstler Bansky hätte Sie über Nacht durch eines seiner Graffiti-Werke auf dem firmeneigenen Bus um ein paar Millionen Euro reicher gemacht. Das wäre zwar schön, jedoch so unwahrscheinlich wie ein Lotto-Gewinn. Zum Leidwesen von Unternehmern und Werkstattleitern bringen Graffiti an Fahrzeugen oder dem Betriebshof in der Regel keine Wertsteigerung mit sich.

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Kat: Fuhrpark, Top-News
18.07.2024

Lebensqualität in und um den Bus

Jemand füttert Tauben am Busbahnhof, möglicherweise, um die gefühlte Wartezeit zu verkürzen. (Foto: Hagen Wendlandt)

Den Tauben am Busbahnhof etwas Futter hinwerfen, um die gefühlte Wartezeit zu verkürzen. Das sieht nach einem alltäglichen Vorgang aus, der wie auf unserem Foto in Rumänien selbstverständlich ist. Jedoch ist das Füttern von Tauben auch hier vielerorts verboten. Allerdings sind Verbote, wenn sie wenig geahndet und kontrolliert werden, nicht so eng zu sehen. Anders in Deutschland, wo es sogar Privatpersonen gibt, die das Anzeigen ihrer Mitmenschen als Hobby und Berufung verstehen.

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Kat: Sonstige News, Top-News
04.06.2024

Ernsthafte Nachhaltigkeit oder bloß Greenwashing?

Mit Nachhaltigkeits-Thema bedruckter Bus in Porto. (Foto: Hagen Wendlandt)

Der Begriff »Greenwashing« ist einfach erklärt. Es handelt sich dabei um eine Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen »mehr zum Schein als zum Sein«. Sogar manipulative Elemente sind in der Definition des »Grünwaschens« enthalten. Das würde schon umfassen, dass man seinem Gegenüber sagt: »Ich bin mit dem Elektrobus gekommen«, obwohl das überhaupt nicht stimmt. Einerseits handelt es sich damit beim Greenwashing um einen alltäglichen Vorgang des Flunkerns, andererseits kann es juristische Konsequenzen haben, wenn bspw. Verträge nicht eingehalten werden.

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Kat: Fuhrpark, Top-News
07.05.2024

Einsatz behinderter Mitarbeiter im Busunternehmen

Es ist bspw. im Sitzen ohne weiteres möglich, eine Busleuchte auszutauschen. (Foto: Schomaker Reisen GmbH & Co. KG)

Nach §154 des Sozialgesetzbuchs IX ist ab 20 Mitarbeitern ein Schwerbehinderter zu beschäftigen. Ab Fälligkeitsdatum 31.03.2025 steigt die Ausgleichsabgabe bei Beschäftigung von 20 bis 40 Mitarbeitern, wovon »null schwerbehindert sind«, von monatlich 140 € auf 210 €. (1) Bei der Ermittlung der Anzahl von »schwerbehinderten Mitarbeitern« können sogenannte »Gleichstellungsanträge« mit einfließen. Diese Gleichstellung ist für Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 möglich. (2) Dann werden die »gleichgestellten Mitarbeiter« als Bestandteil der Schwerbehinderten mitgezählt.

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Kat: Personal, Top-News

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