Graffiti optimal beseitigen
Man stelle sich einmal vor, der geheimnisvolle Künstler Bansky hätte Sie über Nacht durch eines seiner Graffiti-Werke auf dem firmeneigenen Bus um ein paar Millionen Euro reicher gemacht. Das wäre zwar schön, jedoch so unwahrscheinlich wie ein Lotto-Gewinn. Zum Leidwesen von Unternehmern und Werkstattleitern bringen Graffiti an Fahrzeugen oder dem Betriebshof in der Regel keine Wertsteigerung mit sich.
Auch wer Vollkasko versichert ist oder bei der Gebäudeversicherung Vandalismus durch Graffiti mit abgeschlossen hat, wird sich nicht über die Sprüherei freuen. Je nach Stelle, Farben und inhaltlichem Ausdruck des Graffitis muss es schnell entfernt werden. Möglicherweise kann oder darf der Bus mit der Farbschmiererei nicht eingesetzt werden. Auch für die Dauer der Entfernung kommt es zu Ausfallzeiten.
Bei der Reinigung gibt es einige Aspekte zu berücksichtigen. In einer kurzen Checkliste sollte geklärt werden, wie der Untergrund beschaffen ist, wie lange das Aufsprühen zurückliegt, welche Farbzusammensetzung verwendet wurde, wie groß die beschädigte Stelle ist und ob sie besonders hoch oder verdeckt ist. Mit Hilfe dieser Punkte sind die Fragen nach dem passenden Reinigungsmittel und den zu verwendenden Arbeitsutensilien zu beantworten.
Klassischerweise kommen handelsübliche Graffiti-Entferner mit Lösungsmitteln als Inhaltsstoff zum Einsatz. Diese Mittel sind jedoch entzündlich, gesundheits- und umweltschädlich. Folglich finden die Arbeiten mit Mundschutz und Handschuhen statt. Die Lösungsmittel und die Farbreste müssen aufgefangen und entsorgt werden. Je nachdem, wie aggressiv die Inhaltsstoffe sind, ist eine Beschädigung des Untergrunds nicht ausgeschlossen. Zudem sind die Arbeiten regelmäßig langwierig, da die Prozedur mehrfach wiederholt werden muss, bis die Verunreinigung weg ist.
Ganz anders läuft die Entfernung von Graffiti mit Hilfe von Reinigungsmitteln auf Basis von Fruchtsäure ab. Auf die Reinigung von Fahrzeugen spezialisierte Firmen haben teilweise ihre eigene Rezeptur. (1) Reinigungsmittel auf Basis von Orangen- oder Zitronenextrakt sind aber auch frei verkäuflich. Nun könnten Sie entweder eine spezialisierte Reinigungsfirma beauftragen (2), oder Ihre Werkstatt und Reinigungsabteilung entwickelt sich auf dem Gebiet »Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen« weiter. Jedenfalls sollten Sie aufgrund der Vielzahl an Informationen und Tipps rund um biologische Reinigungsmittel die Anwendung von chemischen Inhaltsstoffen wie Benzol, Aceton, … überdenken.
An Gebäuden gibt es übrigens die Möglichkeit, eine Imprägnierung gegen Graffiti aufzutragen. Dann lässt sich die Sprühfarbe vergleichsweise leicht mit einem Dampfstrahler beseitigen.
Unser Rat: Wer die Entfernung von Graffiti nicht zu seinem alltäglichen Handwerk zählt, wird möglicherweise viel Zeit und Energie in die Entfernung stecken. Hingegen können Profis die Gegebenheiten (welcher Untergrund, welche Sprühfarbe, …) besser einschätzen. Wenn es gelingt, die Struktur des Graffitis zu brechen und die Verschmutzung dann einfach abzureiben, kann eine Menge Zeit gespart werden. Außerdem sind biologische Reiniger besser für die Anwender und den Umweltschutz. Eine Fortbildung in Bereich »Reinigung« dürfte sich lohnen und wertet die Kenntnisse Ihrer Mitarbeiter auf. Außerdem sollten Sie prüfen, ob der Vandalismus durch Graffiti in Ihrer Versicherung (Fahrzeug, Gebäude) mit abgedeckt ist. (Artikel/Foto: Hagen Wendlandt)
(1) https://www.youtube.com/watch?v=N3EyrOp-ocI (MDR-Beitrag, Vergleich Graffiti-Entferner)
(2) bspw. https://www.cleanerportal.de/
Lebensqualität in und um den Bus
Den Tauben am Busbahnhof etwas Futter hinwerfen, um die gefühlte Wartezeit zu verkürzen. Das sieht nach einem alltäglichen Vorgang aus, der wie auf unserem Foto in Rumänien selbstverständlich ist. Jedoch ist das Füttern von Tauben auch hier vielerorts verboten. Allerdings sind Verbote, wenn sie wenig geahndet und kontrolliert werden, nicht so eng zu sehen. Anders in Deutschland, wo es sogar Privatpersonen gibt, die das Anzeigen ihrer Mitmenschen als Hobby und Berufung verstehen.
[weiter]Ernsthafte Nachhaltigkeit oder bloß Greenwashing?
Der Begriff »Greenwashing« ist einfach erklärt. Es handelt sich dabei um eine Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen »mehr zum Schein als zum Sein«. Sogar manipulative Elemente sind in der Definition des »Grünwaschens« enthalten. Das würde schon umfassen, dass man seinem Gegenüber sagt: »Ich bin mit dem Elektrobus gekommen«, obwohl das überhaupt nicht stimmt. Einerseits handelt es sich damit beim Greenwashing um einen alltäglichen Vorgang des Flunkerns, andererseits kann es juristische Konsequenzen haben, wenn bspw. Verträge nicht eingehalten werden.
[weiter]Einsatz behinderter Mitarbeiter im Busunternehmen
Nach §154 des Sozialgesetzbuchs IX ist ab 20 Mitarbeitern ein Schwerbehinderter zu beschäftigen. Ab Fälligkeitsdatum 31.03.2025 steigt die Ausgleichsabgabe bei Beschäftigung von 20 bis 40 Mitarbeitern, wovon »null schwerbehindert sind«, von monatlich 140 € auf 210 €. (1) Bei der Ermittlung der Anzahl von »schwerbehinderten Mitarbeitern« können sogenannte »Gleichstellungsanträge« mit einfließen. Diese Gleichstellung ist für Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 möglich. (2) Dann werden die »gleichgestellten Mitarbeiter« als Bestandteil der Schwerbehinderten mitgezählt.
[weiter]Frohe Ostern allen Busunternehmerinnen und Busunternehmern
Der ein oder andere Verkehrsunternehmer könnte der Meinung sein, die Fahrernot habe sich derzeit etwas gelegt. Weitere Unternehmer sagen nach wie vor, dass es die größte Herausforderung der aktuellen Zeit ist. Neben der Fahrersuche gestaltet sich bspw. die Suche nach Werkstattmitarbeitern schwierig. Ob die Probleme der Personalgewinnung tatsächlich auf mittelfristige Sicht lösbar sind, muss sich zeigen.
[weiter]Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nimmt Fahrt auf
Bereits seit März 2020 gilt in Deutschland das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Demnach können Busfahrer aus anderen Ländern, auch außerhalb der EU, leichter und schneller eingesetzt werden. Nach §24a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) kann die Zustimmung »Ausländerinnen und Ausländern für eine inländische Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen erteilt werden«.(1)
[weiter]Entscheider der Branche lesen den Grünen Renner
- Kompakte Vorschläge aus der Beraterpraxis
- Verbesserungsvorschläge von Unternehmern
- Praktische Ideen, die Wettbewerbsvorteil sein können
Der Grüne Renner berichtet regelmäßig, verständlich und kompetent über Themen wie:
- Die Kostenveränderungen für Omnibusunternehmen
- Rechtliche und steuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf Omnibusunternehmen
- Veränderungen am Kreditmarkt und Verhaltensregeln im Umgang mit Kreditgebern
- Das umfangreiche Archiv mit Suchfunktion erschließt Hintergründe
Abonnieren Sie noch heute!
- Angemeldete Nutzer haben ständigen Zugang zum kompletten Angebot des Grünen Renners!
- Ein- bis zweimmal monatlich erhalten Sie den exklusiven Abo-Newsletter!
- Abonnenten schalten Werbebanner auf dem Grünen Renner günstiger!
- Für nur 200 € jährlich (zzgl. 7 % MwSt) profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus der Verkehrsbranche.
- Ein Abonnement können Sie online bestellen und sofort starten! (Anmeldung erfolgt erst auf der nächsten Seite)
Zur Probe lesen
Den vollständigen Grünen Renner können Sie nur lesen, wenn Sie angemeldet sind.
Hier können Sie die Beratertipps 4 Wochen kostenlos testen.